Blick auf die Rocky Mountains aus dem Flugzeug
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Verspätet in den Urlaub: Deine Rechte als Fluggast

Werbehinweis: Dieser Artikel ist in Kooperation mit flightright.de entstanden und enthält Werbung für flightright.de.

Wenn ein Flieger Verspätung hat oder ein Flug überbucht ist oder gar von der Airline annulliert wird, ist das ärgerlich. Dass sie in einem solchen Fall oft Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro haben, wissen viele Fluggäste nicht. Und das, obwohl die Airlines dazu verpflichtet sind, an Check-in-Schaltern sowie beim Online-Check-in auf die EU-Fluggastrechteverordnung hinzuweisen.

In diesem Artikel beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um das Thema Fluggastrechte und erkläre, wie du an die dir zustehende Entschädigung kommst.

Was ist die EU-Fluggastrechteverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt seit 2005 und wurde beschlossen, um die Rechte von Passagieren zu stärken. Sie regelt europaweit einheitlich die Entschädigungen, die Reisenden zusteht – zum Beispiel bei Flugverspätungen, Annullierungen oder der Beförderungsverweigerung (zum Beispiel bei Überbuchung).

Sie regelt außerdem die Ansprüche bei verloren gegangenem Gepäck. Das aber nur zur Info, diesen Punkt werde ich hier nicht weiter behandeln.

Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, erstreckt sich die Verordnung logischerweise nicht auf alle Flüge und alle Airlines. Sie gilt bei Flügen innerhalb der EU sowie bei Flügen aus der EU in ein Nicht-EU-Land – und zwar unabhängig davon, ob die Airline ihren Sitz in der EU hat oder nicht, sowie bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Zur EU zählen übrigens neben den EU-Ländern in diesem Fall auch die Schweiz, Norwegen und Island, sowie Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln

Die Verordnung greift aber beispielsweise nicht für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU wenn die Airline ihren Sitz nicht in der EU hat. Wenn du also zum Beispiel mit Thai Airways von Frankfurt nach Bangkok und wieder zurück fliegst, hast du bei Verspätungen auf dem Hinflug Anspruch auf Entschädigung, nicht aber auf dem Rückflug – auch wenn du beide Flüge zusammen gebucht hast.

Wann haben Fluggäste überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung?

Wenn die EU-Fluggastrechteverordnung greift, haben Fluggäste vereinfacht gesagt immer dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht oder nur verspätet fliegen können. Allerdings muss die Schuld hierfür bei der Airline liegen. Ist dein Flug überbucht, sollte das in den meisten Fällen so sein. Eine Verspätung kann aber auch aus höherer Gewalt resultieren, beispielsweise bei Glätte oder Sicherheitsrisiken.

Wie viel Geld gibt es zurück?

Die Entschädigungszahlungen sind gestaffelt und richten sich unter anderem nach der Entfernung des Fluges.

Bei einer Entfernung bis zu 1500 Kilometern gibt es bei einer um mindestens drei Stunden verspäteten Ankunft am Zielort 250 Euro. Bei einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 Kilometern sind es 400 Euro und bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro.

Wie fordere ich meine Entschädigung ein?

Im Prinzip ist es ganz einfach: Du wendest dich mit deinem Anliegen direkt an die Airline, bei der die Unregelmäßigkeit aufgetreten ist und forderst die dir zustehende Entschädigung ein. Häufig geht das schnell und einfach per Online-Formular oder Email, beispielsweise bei der Lufthansa.

Wie viel Geld dir zusteht und wie viel du demnach einfordern kannst, erfährst du im Detail auf der Website der Europäischen Kommission europa.eu unter dem Unterpunkt Fluggastrechte.

Wie erhalte ich Hilfe in komplizierten Fällen?

Wenn die Airline die Schuld von sich weist und du diese Entscheidung anzweifelst, oder wenn du einen komplizierteren Fall hast, hilft meist nur ein Anwalt. Wenn du allerdings selbst keinen Anwalt bezahlen kannst oder willst, kannst du dir auch online Hilfe suchen. Dort gibt es eine handvoll Anbieter, die sich auf das Einklagen von Fluggastrechten spezialisiert haben und eine Provision einbehalten, wenn du eine Entschädigung bekommst.

Einer von ihnen ist Flightright.de, mein Sponsor des Monats.

Ich selbst hatte übrigens das Pech, noch nie die Leistung von Flightright in Anspruch nehmen zu müssen. Pech, weil ich durchaus schon Verspätungen beim Fliegen hatte – aber ohne Anspruch auf Entschädigung, da die EU-Fluggastrechteverordnung nicht griff.

Wenn du aber Anspruch auf Entschädigung hast und keine Lust hast, dich selbst mit der Airline zu streiten, kannst du die Experten von Flightright beauftragen, deinen Anspruch geltend zu machen – notfalls vor Gericht. Bei Flightright arbeiten Anwälte, die sich auf das Thema spezialisiert haben. Dir entstehen aber keine Prozesskosten.

Dafür behält Flightright bei erfolgreicher Klage allerdings einen recht hohen Prozentsatz deiner Entschädigung ein – nämlich 20-30 Prozent, plus Mehrwertsteuer. Dafür trägst du keinerlei Risiko, musst dich nicht mit Papierkram herumärgern und verschwendest keine Zeit.

Du kannst bei Flightright schnell und einfach prüfen, ob du Anspruch auf Entschädigung hast. Dafür musst du nur Flugnummer und Datum in der entsprechenden Suchmaske unter dem Punkt Entschädigung prüfen eingeben und Angaben zur Verspätung machen. Im Anschluss kannst du Flightright beauftragen, deine Entschädigung einzufordern. Musst du aber natürlich nicht.

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Über den Autor

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Anna liebt das Geräusch von Regen auf einem Zeltdach, Gespräche am Lagerfeuer und Nordamerika. Sie würde einen spontanen Roadtrip jederzeit einem Tag am Pool vorziehen und ist am liebsten draußen - zum Wandern, Surfen oder Snowboarden.

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